Teilnahme am Programm „eazy Freunde werben Freunde“
- Der Empfehler darf nach den Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen eazy Tarife empfehlen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. Eine prämienwirksame Empfehlung kann nur über Produkte und Tarife auf der Internetseite der eazy www.eazy.de/empfehlung erfolgen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. eazy ist berechtigt, diese Produkte/Tarife jederzeit zu ändern, bestehende Produkte herauszunehmen, neue Produkte zu ergänzen sowie die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen von Produkten zu ändern. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Um als Empfehler tätig zu werden, ist die Versendung der Empfehlungs-E-Mail, WhatsApp Nachricht, Facebook Messenger Nachricht und SMS Nachricht (im folgenden „Empfehlungsnachrichten“) an den von dem Empfehler gewünschten Empfänger erforderlich.
Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme und Obliegenheiten des Empfehlers
- Der Empfehler muss eine natürliche Person sein, das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Ein Einsatz Dritter ist untersagt. Der Empfehler sichert zu, dass seine Teilnahme am Programm, soweit er ausschließlich Sachprämien- oder Guthabenprämien auswählt, nicht geschäftlich oder gewerblich erfolgt.Vertragsschluss
Voraussetzung für die Versendung von Empfehlungsnachrichten
- Der Empfehler darf eine Empfehlungsnachricht nur dann verschicken, wenn der Empfehlungsempfänger ihm gegenüber in den Erhalt entsprechender Nachrichten, in die Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch eazy (Vertriebswerk GmbH) bzw. zu dem Zweck der Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen von eazy (Vertriebswerk GmbH) im Rahmen des Empfehlungsprogramms nachweisbar eingewilligt hat. Andernfalls ist der Empfehler verantwortlich für Ansprüche des Geworbenen bzw. Dritter, die diese wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung oder Verwendung ihrer Daten oder unaufgeforderter Kontaktaufnahme gegenüber eazy (Vertriebswerk GmbH) geltend machen.
- Der Empfehler darf die Absender-Adresse seiner Empfehlungsnachrichten nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der Empfehlungsnachricht sei eazy bzw. die Vertriebswerk GmbH bzw. Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Vodafone NRW GmbH, Vodafone Hessen GmbH & Co KG oder Vodafone BW GmbH.